Mediation (lat.: "Vermittlung") ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden. Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten (dem Mediator) unterstützt, der - anders als etwa ein Richter - keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Kennzeichnend für den Mediator ist vielmehr seine Fähigkeit zur strukturierten Verhandlungsführung, mit der er die Parteien anleitet, meist schnelle und flexible (manchmal auch noch kostengünstigere) Regelungen zu finden, von denen alle Beteiligten profitieren. Die Interessen der Beteiligten werden berücksichtigt, Blockadesituationen aufgebrochen, gegenseitige Kommunikation wieder ermöglicht. Die Mediation ist eine alte Idee zur Lösung von Konflikten, deren Wurzeln sich weit über 2000 Jahre zurückverfolgen lassen. Seit den 80er Jahren steigt auch in Deutschland das Interesse an Mediation. Sie wird zunehmend von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten professionalisiert. Welche Besonderheiten zeichnen die Mediation aus? Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien aus, die sie von anderen Formen der Regelung von Konflikten, insbesondere Gerichtsverfahren, unterscheiden: